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Reglement zur Videoüberwachung der Stadt Zofingen

Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 6. April 2022, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz, das Reglement zur Videoüberwachung der Stadt Zofingen erlassen.

Das Reglement zur Videoüberwachung vom 6. April 2022 inkl. Anhang 1 und Situationsplan wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz während 30 Tagen, vom 3. Mai 2022 bis 1. Juni 2022, in der Stadtverwaltung Zofingen auf dem Sekretariat der Bauverwaltung öffentlich aufgelegt und ist während der Öffnungszeiten einsehbar. Gegen diesen Beschluss des Stadtrats kann während der Auflagefrist Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Reglement kann nach dessen Genehmigung auf der Webseite der Stadt Zofingen oder am Schalter der Stadtverwaltung Zofingen bezogen werden.

STADTRAT ZOFINGEN

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