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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2021

Die Ortsbürgergemeindeversammlung fasste am 18. November 2021 folgende Beschlüsse

1. Kommissionswahlen für die Amtsperiode 2022-2025
Es sind folgende Personen gewählt worden:

Ortsbürgerausschuss
Gautschi Daniel, Mühlethalstrasse 52, bisher
- Lüthi Pierre R., Kirchmoosstrasse 26, bisher
- Meyer-Husner Ruth, Frikartstrasse 1, bisher
- Probst-Morf Barbara, Pfistergasse 52, bisher
- Thüler Marcel, Aeppenhaldenstrasse 12, bisher

Zwei Stimmenzählerinnen für geheime Abstimmungen
Heini Regina, Mühlethalstrasse 99c, bisher
- Lehmann-Häuselmann Irene, Bottensteinerstrasse 19, neu

Spenden- und Legatenkommission sowie der Stipendienkommission
Friderich Christian, Kilchbergstrasse 13, bisher
- Lienhard Remy, Mühlemattstrasse 10, bisher
- Lüthi Pierre R., Kirchmoosstrasse 26, bisher
- Rüegger Ulrich, Bottenwilerstrasse 13, bisher
- Zürcher Samuel, Südstrasse 4, bisher

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde­grundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Frist bis 22. November 2021) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

2. Genehmigung des Budgets 2022

Dieser Beschluss unterliegt einzeln gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Von einem Zehntel der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung die Urnenabstimmung verlangt werden. Die Referendumsfrist läuft am 20. Dezember 2021 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft.

STADTRAT ZOFINGEN

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