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Stadtrat nimmt Stellung zur Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes

Das kantonale Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Prävention (SPG) soll teilrevidiert werden. Die Anhörungsvorlage betrifft drei verschiedene Themenbereiche: Alimentenhilfe, Observation im Sozialhilferecht sowie weiteren gesetzlichen Anpassungsbedarf. Der Zofinger Stadtrat begrüsst die Anhörungsvorlage in den meisten Punkten. Jedoch ist er gegen die Schaffung einer Verwirkungsfrist in Bezug auf den Kostenersatz des Kantons gegenüber den Gemeinden im Flüchtlingsbereich sowie für Personen ohne Unterstützungswohnsitz. Auch stellt sich der Stadtrat gegen eine neue Verwirkungsfrist für die Anmeldung von kostenintensiven Sozialhilfefällen. Dies, weil ein Teil der Kosten erfahrungsgemäss (aufgrund der diversen Ausgangslagen bei den Klientinnen und Klienten) erst später, d. h. nach Ablauf der vorgeschlagenen Frist, durch die Gemeinden geltend gemacht werden kann. Mit der vorgeschlagenen Verwirkungsfrist würden die Gemeinden die Gelder nicht zurückerhalten, obwohl ihnen diese zustehen.

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