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Flexiblere Entschädigung der Stadtratsmitglieder

Bisher werden alle Milizmitglieder des Zofinger Stadtrats mit dem gleichen Betrag entschädigt – dies unabhängig von der Grösse ihrer Ressorts. Aus Fairness wurden die Ressortpakete deshalb möglichst gleich gross ausgestaltet. Mit diesem Vorgehen wurden aber die thematisch sinnvollsten Pakete verunmöglicht. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass "sinnvolle" Ressortpakete kompakt und thematisch möglichst homogen ausgestaltet sein müssen. Dies lässt sich aber nur erreichen, wenn nicht alle Ressortpakete gleich gross sind. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Einwohnerrat – innerhalb des vom Einwohnerrat genehmigten Budgets – die Entschädigung der Stadtratsmitglieder für die Legislatur 2022-2025 flexibel vornehmen zu können, d. h. in Relation zu den Aufwänden der einzelnen Ressortpakete.

Verschiedene Stadtratsmitglieder sind bereit, künftig ein gewisses Mehr- oder Minderpensum gegenüber dem heutigen Pensum zu leisten. Es sind Varianten mit einer Bandbreite von 20 bis 40 Stellenprozenten denkbar. Somit geht es nur um kleinere Abweichungen, welche den Gedanken des Milizprinzips nicht durchbrechen. Am 22. November 2021 entscheidet der Zofinger Einwohnerrat über die neue Entschädigungsregelung.

Die bisherige Entschädigungsregelung ist auch anzupassen, weil mit der Abschaffung der Schulpflege verschiedene Aufgaben zum Stadtrat verschoben werden. Es geht darum, einen gemäss Budget 2022 vorgesehenen Teil der bisherigen Entschädigung der Schulpflege zum Stadtrat zu transferieren.

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass das Thema der Entschädigung der Stadtratsmitglieder im Laufe der Legislatur 2022-2025 systematisch überarbeitet werden muss. Diese Arbeiten hängen im Wesentlichen auch von der noch nicht beantworteten Frage der künftigen Stadtratsgrösse (sieben oder fünf Mitglieder) ab.

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