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Teilrevision Ortsplanung Zofingen: Mit oder ohne Passus zum Konkurrenzverfahren?

Das 1. Paket der Teilrevision des Zofinger Bauzonen- und Kulturlandplans steht kurz vor dem Abschluss. Am 13. September 2021 entscheidet der Einwohnerrat, ob ein Passus zum Konkurrenzverfahren in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erneut gestrichen werden soll oder nicht.

Nachdem die einzelnen Verfahrensschritte auf Gemeinde- und Kantonsebene abgeschlossen waren, genehmigte der Regierungsrat im April 2021 die teilrevidierte Ortsplanung. Der Regierungsrat hiess gleichzeitig mit dem Genehmigungsentscheid die Beschwerde eines Anwohners gut. Dieser verlangte, dass der seinerzeit vom Einwohnerrat in der Beratung der teilrevidierten Ortsplanung gestrichene Passus (§ 4b Abs. 4 BNO) wieder in die Bau- und Nutzungsordnung aufgenommen wird. Konkret geht es um den folgenden Satz: "Bei grösseren Arealen oder besonderen Rahmenbedingungen kann der Stadtrat Konkurrenzverfahren verlangen."

Der Regierungsrat setzte den Passus mit Beschluss vom 7. April 2021 wieder in Kraft. Der Einwohnerrat muss aus formalen Gründen ein zweites Mal über die Streichung befinden, weil es sich gemäss Entscheid des Regierungsrats um eine wesentliche Änderung handelt.

Der Stadtrat ist der Auffassung, dass der Passus entsprechend seiner ursprünglichen Vorlage an den Einwohnerrat Zofingen und dem regierungsrätlichen Entscheid vom 7. April 2021 in der BNO zu belassen und auf eine erneute Streichung zu verzichten sei. Die Kann-Formulierung von § 4b Abs. 4 BNO lässt dem Stadtrat den nötigen Spielraum, um passgenau auf die jeweilige örtliche Situation reagieren zu können. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat, auf die Streichung der Bestimmung zu verzichten.

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