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Überarbeitetes Bibliotheksreglement im Einwohnerrat

Am 13. September 2021 entscheidet der Zofinger Einwoherrat über das Reglement der Stadtbibliothek Zofingen. Nach der Rückweisung durch den Einwohnerrat im März wurde der Rahmen für die Abonnementsgebühren enger definiert und das Reglement inhaltlich etwas vereinfacht.  

Das Bibliotheksreglement stellt die Grundlage zur Nutzung des gesamten Angebots der Stadtbibliothek Zofingen dar. Es regelt das Verhalten in der Bibliothek sowie die Rechte und Pflichten der Bibliotheksnutzenden. Neben den Bedingungen zur Nutzung legt der Einwohnerrat darin den genauen Gebührenrahmen für die Gebührenordnung fest. Dabei wurden für alle Abo-Kategorien neu Minimal- und Maximalbeträge festgelegt. Ebenfalls etwas enger definiert sind die kostenpflichtigen Dienstleistungen, die sich auf Grundlage des Aufwands berechnen. Darüber hinaus wurde das Reglement inhaltlich etwas vereinfacht.

Neuerungen: Gebührensystem und Ausleihmengen
Da das aktuelle Gebührensystem schwerfällig und nicht mehr zeitgemäss ist, wurde es grundlegend überarbeitet. Anstatt rund 30 Abo-Kategorien wird sich die Abstufung der Gebühren nur noch auf das Alter und den Wohnort der Nutzenden beziehen. Allen Nutzenden mit einem regulären Medienabo wird neu das gesamte Angebot der Stadtbibliothek zur Verfügung stehen (Bücher, Nonbooks, eMedien sowie Film- und Musikstreaming). Alle Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren erhalten zudem Zugang zur Open Library. Aufgrund der Zutrittsregelung für die Open Library ist es notwendig, dass alle Nutzenden über einen persönlichen Bibliotheksausweis verfügen. Die Abonnementsgebühren bewegen sich im bisherigen Rahmen, um weiterhin ein attraktives Angebot für alle Altersklassen und Interessen zur Verfügung stellen zu können. Als moderne Kultur-, Freizeit- und Bildungsinstitution will die Stadtbibliothek Zofingen einen niederschwelligen Zugang zu digitalen und analogen Medien sowie zu den Vermittlungs- und Veranstaltungsangeboten bieten. Der Stadtrat hat die entsprechende Gebührenordnung Anfang August bewilligt – unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Reglements durch den Einwohnerrat. Die neue Gebührenordnung soll gemeinsam mit dem Reglement per 1. November 2021 in Kraft treten. Ebenfalls dann in Kraft treten die neuen Ausleihfristen und –mengen. Durch die Einführung neuer Angebote wie den Streaming-Diensten mussten auch diese Weisungen überarbeitet werden. Mit den Ausleihmengen stellt die Stadtbibliothek sicher, dass die Medien innerhalb einer nützlichen Frist wieder ausleihbar sind und so möglichst vielen Nutzenden zur Verfügung stehen.

Mit den neu geplanten Abos kann das gesamte Angebot der Bibliothek genutzt werden (Bild: zvg)

 

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