Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2022/2025 - Wahl von Stadtammann/Vizeammann sowie Steuerkommission
1. Wahlgang – Bekanntgabe der Anmeldungen
Für die Wahl des Stadtammanns und des Vizeammanns wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:
Stadtammann
- Gresch Dominik, 1975, von Freienbach SZ, Storchengasse 3, glp, neu
- Guyer Christiane, 1963, von Uster ZH, Finkenrain 4, Grüne, neu
- Siegrist Peter, 1966, von Vordemwald AG, Pfistergasse 48, parteilos, neu
Vizeammann
- Rüegger Waldvogel Andreas, 1969, von Zofingen und Rothrist AG, Dorfbachstrasse 2, FDP, neu
- Syed Rahela, 1968, von Reisiswil BE und Zofingen, Hauptstrasse 51, 4812 Mühlethal, SP, neu
- Weishaupt Robert, 1972, von Appenzell AI, Haldenweg 5, Die Mitte, neu
Als Stadtammann/Vizeammann sind nur die am 25. April 2021 in den Stadtrat gewählten Personen wählbar.
Für die Gesamterneuerungswahlen der Steuerkommission sowie des Ersatzmitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet (Reihenfolge Bisherige nach Amtszeit und Alphabet):
Steuerkommission (3 Sitze)
- Negri Marco, 1984, von Zofingen AG und Trimbach SO, Riedtalstrasse 14b, SVP bisher
- Plüss Urs, 1970, von Murgenthal AG, Obere Brühlstrasse 3, EVP, bisher
- von Arb André, 1981, von Neuendorf SO, Rebbergstrasse 21, parteilos, bisher
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
- Schaufelberger Urs, 1959, von Oetwil am See ZH, Nussweg 10, SP, bisher
Im ersten Wahlgang kann jede/r in Zofingen wahlfähige Stimmberechtigte (nicht nur Angemeldete) als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. Die Angemeldeten werden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen bekannt gegeben.
Nachmeldefrist
Da die Anzahl der Kandidierenden für die Steuerkommission resp. als Ersatzmitglied Steuerkommission der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten von Zofingen zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, innert 5 Tagen seit Publikation, (d. h. bis spätestens am Mittwoch, 18. August 2021, 12.00 Uhr), einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, bezogen oder von der Homepage www.zofingen.ch/gemeindewahlen heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR), andernfalls findet eine Urnenwahl statt.
Die Urnenwahl findet am Sonntag, 26. September 2021 statt.
WAHLBÜRO