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Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Zofingen: Verwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

Der Regierungsrat hat am 7. April 2021 die Teilrevision der Zofinger Bau- und Nutzungsordnung (BNO) genehmigt (Medienmitteilung vom 16. April 2021). Wie bereits im kommunalen Verfahren schon, hat dieselbe Einzelperson nun auch wieder gegen den regierungsrätlichen Genehmigungsentscheid den Rechtsweg beschritten und eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat sehr schnell und ohne einen Schriftenwechsel anzuordnen entschieden. Es ist auf die Beschwerde nicht eingetreten und hat dem Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Beschwerde hatte keinen Bezug zum ergangenen Genehmigungsentscheid und war dementsprechend gar nicht zulässig. Der Beschwerdeführer könnte diesen Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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