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Zofingen will Gastronomen und Gewerbetreibende zusätzlich unterstützen

In Zofingen müssen Gassenrestaurants und Verkaufsgeschäfte aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr keine Konzessionsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen bezahlen. Weiter will ihnen die Stadt Zofingen ermöglichen, ihren Aussenbereich neu bis Ende November 2021 unentgeltlich zu vergrössern, damit die Gäste Abstand halten können. Wer auf diesen Konzessionsflächen in der Altstadt länger als zwei Monate Buden, Hütten oder Festzelte aufbauen möchte, braucht normalerweise eine Baubewilligung. Analog dem Kanton beschloss der Zofinger Stadtrat im Sinne einer Ausnahme eine vereinfachte Bewilligungspraxis. So werden erweiterte Gassenkonzessionen oder temporäre Bauten jeweils für zwei Monate, mit Aussicht auf zwei weitere Monate, bewilligt. Diese Praxis gilt solange die "Besondere oder Ausserordentliche Lage" herrscht und längstens bis Ende November 2021. Weiter hat der Stadtrat beschlossen, bei Anfragen von einheimischen Gastronomen zur Betreibung eines Foodtrucks auf öffentlichem Grund vorläufig auf Platzgebühren zu verzichten. Der Stadtrat hat zudem beschlossen, den Gastronomen sowie den vom Teil-Lockdown stark betroffenen Gewerbetreibenden die Kosten für die Beteiligung an der städtischen Weihnachtsbeleuchtung 2020 zu erlassen.

Wie bereits mitgeteilt, gewährt die Stadt Zofingen ausserdem jenen Mieterinnen und Mietern von städtischen Liegenschaften eine temporäre Mietzinsreduktion von 50 Prozent, welche von den behördlich angeordneten Schliessungen stark betroffen sind. Zudem veröffentlicht die Stadt Zofingen wochentags die Take-away-Menus von Zofinger Anbietern auf Instagram und Facebook.

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