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Beschwerde gegen Blutbuche-Entscheid

2020 hat ein Komitee eine Volksinitiative zum Schutz der Blutbuche auf der Parzelle 754 in der Unteren Vorstadt in Zofingen bei der Stadtkanzlei eingereicht. Weil der Schutz eines einzelnen Baums nicht in der Kompetenz der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrats liegt, ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften eine Volksinitiative dazu nicht zulässig. Der Stadtrat hat deshalb die Initiative für ungültig erklärt. Dagegen wurde beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eine Beschwerde eingereicht. Der Zofinger Stadtrat hat dazu Stellung bezogen und erwartet nun den Entscheid des DVI.

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