|

Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2022/2025

Wahltermine

Wahl von 7 Mitgliedern des Stadtrates  
  • 1. Wahlgang
  • Allfälliger 2. Wahlgang

Sonntag, 25. April 2021
Sonntag, 13. Juni 2021

Wahl von Stadtammann, Vizeammann und Steuerkommission  
  • 1. Wahlgang
  • Allfälliger 2. Wahlgang
Sonntag, 26. September 2021
Sonntag, 28. November 2021
Wahl von 40 Mitgliedern des Einwohnerrates Sonntag, 26. September 2021

Anmeldeverfahren für die Wahl des Stadtrates vom 25. April 2021
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten von Zofingen zu unterzeichnen. Diese müssen bis spätestens am Freitag, 12. März 2021, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Hauptabstimmungstag) bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, eintreffen.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede/jeder wahlfähige Stimmberechtigte von Zofingen (nicht nur Angemeldete) gültige Stimmen erhalten kann (§ 30, Abs. 1 GPR). Im 1. Wahlgang ist keine stille Wahl möglich.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 13. Juni 2021 statt. Wählbar ist im 2. Wahlgang nur, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis spätestens Mittwoch, 5. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffend, durch mindestens 10 Stimmberechtigte von Zofingen angemeldet wird (§ 32, Abs. 1 GPR).

Wahlfähigkeitszeugnisse
Die für die Vorgeschlagenen notwendigen Wahlfähigkeitszeugnisse werden von der Stadtkanzlei direkt eingeholt.

Formulare
Formulare können bei der Stadtkanzlei bezogen oder über Internet www.zofingen.ch herunter geladen werden.

Auskünfte
Auskünfte erteilt die Stadtkanzlei (Tel. 062 745 71 10), E-Mail: stadtkanzlei@zofingen.ch

STADTRAT ZOFINGEN

  • drucken