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Zofingen will die Altstadt zur Begegnungszone erklären

Wo heute in der Zofinger Altstadt Tempo 30 gilt, soll künftig nur noch mit 20 km/h gefahren werden dürfen. Die flächendeckende Begegnungszone in der Altstadt schafft zudem mit einheitlichen Vortrittsregeln Klarheit: Überall geniessen die Fussgänger Vortritt. Der Stadtrat will mit der Neuerung die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität steigern.

In den meisten historischen Aargauer Altstädten, wie beispielsweise Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Laufenburg, Lenzburg und Rheinfelden, ist heute Tempo 20 signalisiert, soweit sie für den Verkehr zugänglich sind. Dieses Tempolimit trägt den engen und verwinkelten Gassen und Plätzen am besten Rechnung, da keine normenkonformen Sichtzonen vorhanden sind und auch nicht geschaffen werden können. Eine flächendeckende Begegnungszone in der Zofinger Altstadt verbessert die Verkehrssicherheit und somit auch die Schulwegsicherheit.

Für mehr Wohn- und Lebensqualität
Der Stadtrat bezweckt mit der Einführung der Begegnungszone zudem ein harmonischeres Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsgruppen. Dadurch wird die Attraktivität des Strassenraums gesteigert, die Aufenthaltsqualität erhöht und letztlich die Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt verbessert. Je schneller Autos über gepflästerte Strassen fahren, desto mehr Lärm verursachen sie. Die geplante Temporeduktion wirkt dem entgegen – ist also lärmmindernd. Zudem nimmt die Bevölkerung die Gassen und Plätze während der aktuellen Corona-Pandemie vermehrt in Beschlag. Mit der Begegnungszone will der Stadtrat die belebte Altstadt weiter fördern.

Parkierung ist nicht betroffen
Die Einführung der Begegnungszone hat keine Auswirkungen auf die Parkierung und die Verkehrsflüsse. Das heisst, wo bisher parkiert oder gefahren werden durfte, darf dies auch künftig gemacht werden. Themen wie die Parkierung und Nachtfahrverbote sollen im Altstadtprozess diskutiert werden. Dessen Durchführung ist seit längerem geplant, doch verunmöglicht die Corona-Situation die vorgesehenen Workshops mit rund 200 Teilnehmenden aus der Bevölkerung.

Für die Einführung einer Begegnungszone, wie auch für die Umwandlung einer Tempo-30-Zone in eine Begegnungszone, ist ein Verkehrsgutachten erforderlich. Dieses liegt vor, wie auch die entsprechende kantonale Zustimmung. Aktuell liegt das Vorhaben öffentlich auf (siehe Amtliche Publikation).

 

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