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Stellenaufstockung im Bereich Soziales hilft Kosten zu senken

Die Sozialhilfefälle haben in den letzten Jahren zugenommen und sind komplexer geworden. Zudem gingen Aufgaben vom Kanton auf die Gemeinden über – aber ohne entsprechenden Ressourcentransfer. Deshalb beantragt der Zofinger Stadtrat beim Einwohnerrat eine Stellenaufstockung um 140 % für den Bereich Soziales. Diese wird dringend benötigt, um die gesetzlichen Anforderungen in der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu erfüllen. Ausserdem sollen die Sozialhilfebeziehenden enger betreut werden, damit sie wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden und so Sozialhilfekosten eingespart werden können.

Die Sozialhilfekosten steigen seit Jahren – und werden voraussichtlich weiter steigen. Haupttreiber sind demografische Faktoren, Veränderungen im Arbeitsmarkt, Gesetzesrevisionen bei den Sozialversicherungen sowie die Folgen der Corona-Krise. Diese Faktoren können durch die Lokalpolitik kaum beeinflusst werden. Hingegen kann die Sozialhilfe so organisiert werden, dass die Klientinnen und Klienten möglichst rasch und langfristig wieder in den Arbeitsmarkt integriert und sämtliche Eigenleistungen und Leistungen Dritter konsequent eingefordert werden können. Dafür braucht es allerdings genügend Fachpersonal. Hier besteht ein klares Manko im Bereich Soziales der Stadt Zofingen, wie auch ein Blick auf die Empfehlungen der Berufsverbände und ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigen.

Die vorhandenen Ressourcen müssen in erster Linie für die Sicherstellung der Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Der hohe Arbeitsdruck im Bereich Soziales führt dazu, dass die direkte Klientenarbeit sowie die sorgfältige Abklärung von Fällen zu kurz kommen, Fristen nicht eingehalten werden können, Leistungen von Dritten nicht abschliessend geltend gemacht werden sowie Klientinnen und Klienten länger in der Sozialhilfe bleiben. Dies hat deutlich negative Auswirkungen auf die Sozialhilfeausgaben und macht die Stadt Zofingen für Personen attraktiv, welche dauerhaft von der Sozialhilfe leben wollen.

Die Situation im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist aufgrund der vielen neuen Fälle ebenfalls angespannt. Die Fallzahlen je Beistand sind so hoch, dass diese dem Einzelfall kaum mehr gerecht werden können. Weiter besteht beispielsweise dringender Handlungsbedarf bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Pflege- und Tagesfamilien. Diese müssten jährlich überprüft werden, was aber momentan mangels personeller Ressourcen nicht möglich ist.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat auf die Sitzung vom 19. Oktober 2020 eine unbefristete Anpassung des Stellenetats um 140 % – einerseits damit der Bereich Soziales die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann und andererseits um die Sozialhilfekosten zu stabilisieren.

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