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Zofingen muss den Generellen Entwässerungsplan aktualisieren

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) für die Kanalisationsplanung in Zofingen stammt aus dem Jahr 2005 und muss deshalb aktualisiert werden. Mit dem Projekt GEP 2. Generation werden innerhalb von rund vier Jahren aktuelle Grundlagen erarbeitet. Am 19. Oktober 2020 entscheidet der Einwohnerrat über den dafür nötigen Kredit von CHF 1,077 Mio.

Die Gemeinden sind verpflichtet, alle 15 Jahre ihren GEP aufgrund der Veränderungen im Siedlungsgebiet und der gesetzlichen Bestimmungen des Gewässerschutzes zu aktualisieren. Es handelt sich um eine Rahmenplanung und Grundlage für die jeweils jährlich folgenden GEP-Tranchen mit konkreten Massnahmen. Der behördenverbindliche GEP hat den Gewässerschutz und die Siedlungsentwässerung sicherzustellen.

Um das bestehende Entwässerungssystem auch künftig wirtschaftlich zu unterhalten, muss der bestehende GEP in Zofingen aktualisiert werden. Dabei fliessen auch die Erkenntnisse der Auswertungen der Hochwasserereignisse der letzten Jahre (u. a. vom 8. Juli 2017), die bisherigen GEP-Massnahmen sowie die Erhebung der Hausanschlüsse ein.

Mit dem Projekt sollen innerhalb von rund vier Jahren aktuelle Grundlagen erarbeitet werden. Auf deren Basis können dann Massnahmen zur Optimierung und für den Werterhalt des Abwassernetzes definiert werden. Zu diesen Grundlagen gehört beispielsweise ein Bericht über den Zustand des Abwassernetzes. Die letzten umfassenden Kanalfernsehaufnahmen zur Überprüfung des Zustands stammen aus dem Jahr 2002. Im Rahmen des GEP-Projekts werden auch die Abwassertarife überprüft.

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