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Befristete Pensenerhöhungen in Zofinger Schulleitung und Schulverwaltung

Der Stadtrat Zofingen genehmigte eine auf das Jahr 2021 befristete Pensenerhöhung in der Schulverwaltung und regelt – ebenfalls befristet für 2021 – die Weiterfinanzierung eines bestehenden zusätzlichen Schulleitungspensums.

Die Schulverwaltung der Schule Zofingen weist seit einigen Jahren tiefere Pensen auf, als der Kanton dies in seinen Richtwerten empfiehlt. Gleichzeitig sind die Aufgaben der Schulverwaltung in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Der Stadtrat hat deshalb auf Antrag der Schulpflege eine auf das Jahr 2021 befristete Pensenerhöhung von 70 Stellenprozenten in der Schulverwaltung genehmigt.

Aufgrund der Einführung des Konzeptes "Neue Ressourcierung Volksschule" durch den Kanton auf das Schuljahr 2020/21 hin musste der Stadtrat zudem auf Antrag der Schulpflege die weitere Finanzierung eines Zusatzpensums im Bereich der Schulleitung neu regeln. Seit 2012 finanziert die Stadt Zofingen aus eigenen Mitteln, zusätzlich zu den vom Kanton zur Verfügung gestellten Schulleitungspensen, weitere 40 Stellenprozente in der Schulleitung. Der Stadtrat hat die Weiterführung des bisherigen Zusatzpensums befristet für 2021 genehmigt.

Definitive Lösung ab dem Jahr 2022
Gleichzeitig mit seinen Entscheiden auf befristete Stellenerhöhungen im Bereich der Volksschule hat der Stadtrat die Schulpflege beauftragt, nach Vorliegen des Resultats der Abstimmung über die Abschaffung der Schulpflegen vom 27. September 2020 die künftige Aufgaben- und Ressourcenzuteilung in der Schulleitung, der Schulverwaltung sowie den dezentralen Schulsekretariaten zu überprüfen und eine entsprechende Neuorganisation dieses Bereichs für die Zeit ab dem Jahr 2022 zu erarbeiten.

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