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Feuerverbot in Wäldern - Waldbrandgefahr Stufe 4

Update 03.08.2020: Die Waldbrandgefahr Stufe 4 wurde reduziert. Für die aktuelle Lage wird auf www.waldbrandgefahr.ch verwiesen

Ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16.00 Uhr, gilt für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 50 Meter zu Waldrändern.

1.-August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.

Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantonalen Führungsstabs KFS sowie den Merkblättern.

Medienmitteilung KFS
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit/Feuerverbot
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit: Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr)

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