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Kreisel Untere Vorstadt: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

Die Abstimmungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November 2019 über den Kredit für die Verkehrssanierung Untere Vorstadt wurde Anfang Juli ans Bundesgericht weitergezogen, nachdem alle kantonalen Instanzen die jeweiligen Beschwerden abgewiesen hatten. Das Bundesgericht hat nun innert weniger Tage entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten, da diese unbegründet war. Damit ist das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November über den Kredit für die Verkehrssanierung Untere Vorstadt rechtskräftig. In den kommenden Wochen wird das Strassenbauprojekt öffentlich aufgelegt.

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