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BNO Zofingen: Das Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

Am 20. Oktober 2019 stimmte die Zofinger Stimmbevölkerung in einem Referendums-Urnengang der Teiländerung des Bauzonenplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit 52 Prozent zu. Der Volksentscheid war im Anschluss für mehrere Monate durch eine Abstimmungsbeschwerde blockiert. Nachdem diese auf kantonaler Ebene sowohl vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) als auch vom Verwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen wurde, ist das Bundesgericht als letzte Instanz nun gar nicht darauf eingetreten. Somit ist der Beschluss des Einwohnerrates vom 18. März 2019 zur Teilrevision der Zofinger Bau- und Nutzungsordnung rechtskräftig und das Beschlussverfahren abgeschlossen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Als nächster Verfahrensschritt werden nun in den nächsten Tagen die durch den Einwohnerrat am 18. März 2019 gegenüber der öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen im Amtsblatt publiziert. Nach Behandlung allfälliger Planbeschwerden hat dann noch der Regierungsrat die Teilrevision der Ortsplanung zu genehmigen. Erst dann tritt die neue BNO in Zofingen in Kraft.

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