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Baubewilligungsgebühren sind nicht mehr zeitgemäss

Der Aufwand für die Bearbeitung von Baubewilligungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Gebührenertrag bei kleinen Bauvorhaben ist bei weitem nicht mehr kostendeckend. Die Mindestgebühr für eine Baubewilligung soll in Zofingen von CHF 250 auf CHF 500 angehoben werden. Ob die Mindestgebühr angehoben wird, entscheidet gemäss aktueller Planung am 11. Mai 2020 der Einwohnerrat.

Wer bauen will, braucht von der Gemeinde eine Baubewilligung. Der Aufwand für die Bearbeitung einer Baubewilligung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Bauverwaltung klärt unter anderem die Rechtsmässigkeit des Vorhabens, publiziert das Projekt, damit Nachbarn bei Bedarf Einwendung erheben können, führt die Einwendungsverhandlungen und muss alle von Kanton und Bund geforderten Statistiken nachführen. Diese Schritte sind für kleine Baugesuche ebenso durchzuführen wie für grosse Bauvorhaben.

Die Gebühr für eine Baubewilligung ist abhängig von der Bausumme. Jährlich gehen in Zofingen rund 140 bis 160 Baugesuche ein. Für etwa 85 Prozent aller Baugesuche kann die Bauverwaltung lediglich die Mindestgebühr von heute CHF 250 verrechnen, was bei weitem nicht kostendeckend ist. Deshalb beantragt der Stadtrat diese Mindestgebühr auf CHF 500 anzuheben. Dieser Betrag ist zwar immer noch nicht kostendeckend, aber doch wesentlich verursachergerechter als bisher. Der Stadtrat verzichtet auf eine kostendeckende Gebühr bei kleinen Vorhaben, da eine höhere Mindestgebühr bei sehr kleinen Vorhaben – beispielsweise einem einfachen Velounterstand mit tiefen Baukosten - nicht verhältnismässig wäre. Der für kleine Bauvorhaben nicht kostendeckende Gebührentarif kann teilweise mit den höheren Gebühren für grosse Bauvorhaben kompensiert werden.

Ob die Mindestgebühr auf CHF 500 angehoben wird, entscheidet der Einwohnerrat gemäss aktueller Planung am 11. Mai 2020. Mit dieser Massnahme kann das Defizit im Baubewilligungswesen um jährlich rund CHF 32'000 reduziert werden.

Es ist vorgesehen, dass die Änderungen des Baugebührenreglements nach dem Entscheid des Einwohnerrats und dem Ablauf der Referendumsfrist sofort in Kraft treten.

 

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