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Zofingen entlastet Gewerbetreibende finanziell

Der Zofinger Stadtrat hat zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Zofinger Gewerbetreibende einen Nachtragskredit von CHF 50'000 gesprochen. Damit sollen, ergänzend zu den bereits beschlossenen Massnahmen von Kanton und Bund, besonders stark betroffene Zofinger Gewerbetreibende unterstützt werden.

Vorgesehen sind folgende Massnahmen:

  • Mieterinnen und Mieter von städtischen Gewerbeliegenschaften können auf Antrag die Miete später bezahlen (Stundung) und/oder eine vorübergehende Mietreduktion bis zu 50 Prozent beantragen (Kontakt: Abteilung Finanzbuchhaltung).
  • Selbständig erwerbende Mieterinnen und Mieter von städtischen Wohnliegenschaften können ebenfalls Stundung beantragen (Kontakt: Abteilung Finanzbuchhaltung)
  • Weiter verzichtet die Stadt auf die Konzessionsabgaben für die Nutzung von öffentlichen Altstadtflächen durch Zofinger Restaurants und Verkaufsgeschäfte im Jahr 2020
  • Ausserdem wird die Stadt Zofingen zur Verbesserung der Liquidität ihrer Lieferanten alle Rechnungen so früh wie möglich bezahlen und die Zahlungsfristen nicht abwarten.

Je nach Entwicklung der Situation wird der Stadtrat allenfalls weitere Massnahmen prüfen.

Eine Übersicht über die Massnahmen insbesondere des Kantons Aargau und des Bundes zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bieten der Verband Wirtschaft Region Zofingen WRZ und die Wirtschaftsförderung Oftringen Rothrist Zofingen unter https://wf-oftringen-zofingen.ch/subpage/.

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