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Die Abstimmung zum Kreisel Untere Vorstadt beschäftigt das Verwaltungsgericht

Gegen das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November 2019 über den Kredit für die Verkehrssanierung Untere Vorstadt sind zwei Abstimmungsbeschwerden beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingereicht worden. Das DVI ist in der Zwischenzeit auf eine der beiden Beschwerden nicht eingetreten und hat die andere abgewiesen. Der abweisende Entscheid ist ans Verwaltungsgericht weitergezogen worden, der Nichteintretensentscheid wurde akzeptiert. Weitere Informationen folgen, sobald der entsprechende Entscheid vorliegt.

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