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Regionalpolizei Zofingen führte erneut Schallpegelmessungen an Veranstaltungen durch

Zu laute Musik kann das Gehör dauerhaft schädigen. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte fest, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Ein einziges Konzert bei einem Lärmpegel von 100 Dezibel belastet gemäss SUVA das Gehör etwa gleich, wie eine Woche Arbeit an einem lärmigen Arbeitsplatz. Die Regionalpolizei Zofingen führt in allen Vertragsgemeinden gezielte Messungen durch, um das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Partys in Gebäuden und im Freien vor zu hohen Schallpegeln zu schützen. Bei allen Anlässen, auch bei nicht meldepflichtigen, ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass die Schallpegelgrenzwerte und die damit verbundenen Auflagen eingehalten werden. Bei einer Veranstaltung im Stadtsaal Zofingen musste ein Veranstalter verzeigt werden, welcher die Grenzwerte nicht eingehalten hat.

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