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Zofinger Stadtrat soll ab 2022 nur noch fünf Mitglieder zählen

Der Stadtrat spricht sich für eine zukünftige Stadtratsgrösse von fünf, statt wie bisher sieben, Mitgliedern aus. Dies unter der Voraussetzung, dass ein zweites Vollamt von 80 bis 100 Prozent geschaffen wird. Die dazu nötige Änderung der Gemeindeordnung soll dem Einwohnerrat auf seine Sitzung im Juni und der Stimmbevölkerung im 4. Quartal dieses Jahres zum Beschluss vorgelegt werden.

Der Zofinger Stadtrat hat sich für die laufende Legislatur das Ziel gesetzt, Struktur und Organisation von Exekutive und Verwaltung zu überprüfen. Dazu gehört auch die Grösse des Stadtrates. Dies mit der Absicht, die Behörden- und Verwaltungsstrukturen optimal zu organisieren. Zudem hat der Einwohnerrat am 22. Oktober 2018 ein Postulat betreffend Reorganisation des Stadtrates überwiesen, welches unter anderem die Reduktion der Anzahl Mitglieder des Stadtrates von sieben auf fünf auf Beginn der nächsten Legislatur verlangt.

An mehreren Workshops hat sich der Stadtrat grundlegend mit der Frage auseinandergesetzt, welche möglichen organisatorischen Modelle und welches Führungssystem in Zofingen für den Stadtrat und die Verwaltung in Frage kommen könnten. Dazu hat der Stadtrat auch einen Vergleich mit anderen Zentrumsgemeinden vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Überlegungen schickte er bei den Parteien und Fraktionen im Sommer 2019 in eine Vernehmlassung, um die weiteren Arbeiten nach Möglichkeit auf die politisch mehrheitsfähigen Varianten eingrenzen zu können.

Das Ressortführungssystem hat sich bewährt
Bezüglich Führungsmodell sprechen sich der Stadtrat und eine klare Mehrheit der Parteien für das Beibehalten des heutigen Ressortführungssystems aus. Dabei tragen die Stadträtinnen und Stadträte die politische Verantwortung für die ihnen zugeteilten Ressorts und führen gleichzeitig die Bereichsleitenden in ihren Ressorts. Dieses System nimmt die Stadtratsmitglieder in die Pflicht und sorgt für eine direkte Führung und damit auch für eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit. Das Ressortführungssystem hat sich in Zofingen bewährt – wenn auch die Umsetzung da und dort noch Optimierungspotential aufweist. Auf die Einführung eines Geschäftsleitungsmodells, bei welchem eine Geschäftsleitung anstelle der Stadtratsmitglieder die Verwaltung führen würde, wird verzichtet.

Ausfallsicherheit soll erhöht, Stellvertretung besser geregelt werden
Aktuell besteht der Stadtrat aus einem hauptamtlichen Stadtammann und sechs nebenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten mit einer Entschädigung von je 30 Stellenprozenten. Die Summe der Stellenprozente wird im Grundsatz als richtig erachtet, doch sollen sie anders verteilt werden. Die Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder von sieben auf fünf ist also weder eine Sparübung noch eine Stellenaufstockung. Es ist vorgesehen, mit einer zweiten hauptamtlichen Person im Stadtrat mit 80 bis 100 Stellenprozenten das System ausfallsicherer zu machen. Für den Fall, dass der Stadtammann für längere Zeit ausfallen sollte, ist dann immer noch eine zweite hauptamtlich tätige Person in der politischen Führung zur Stelle. Für eine Verkleinerung des Stadtrats spricht ausserdem, dass sachverwandte Aufgaben weniger stark auf verschiedene Stadtratsmitglieder und Ressorts aufgeteilt werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für die Bereiche Bau, Planung und Unterhalt.

Aus diesen Gründen befürwortet der Stadtrat ab Legislatur 2022/2025 eine Reduktion der Stadtratsgrösse auf fünf Mitglieder. Das Stadtammannamt soll wie bisher mit einem Pensum von 100 Prozent besetzt, dazu ein zweites Vollamt von 80 bis 100 Prozent geschaffen werden.

Im Juni 2020 im Einwohnerrat
Für diese Neuerung in der Führungsorganisation des Stadtrats ist eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Der Zofinger Einwohnerrat wird im Juni 2020 über diese und einige zusätzliche Änderungen der Gemeindeordnung befinden können. Abschliessend kommt es im Herbst 2020 in Zofingen zu einer Volksabstimmung zur revidierten Gemeindeordnung.

 

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