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Abstimmungsbeschwerden – Weiterzug der Beschwerde gegen die BNO-Abstimmung; Beschwerden gegen die Abstimmung Untere Vorstadt

Gegen das Ergebnis der Abstimmung vom 20. Oktober 2019 über die Teiländerung des Bauzonenplanes sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurde eine Abstimmungsbeschwerde erhoben (Medienmitteilung vom 12. November 2019). Diese wurde vom kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) abgewiesen (Medienmitteilung vom 26. November 2019). Der Beschwerdeführer hat den Entscheid des DVI inzwischen an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Der Stadtrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das Abstimmungsresultat korrekt zu Stande gekommen ist und das Verwaltungsgericht entsprechend die Beschwerde abweisen wird.

Sodann sind gegen das Ergebnis der Abstimmung vom 24. November 2019 über den Kredit für die Verkehrssanierung Untere Vorstadt zwei Abstimmungsbeschwerden beim DVI eingereicht worden. Der Stadtrat ist auch in diesen beiden Fällen davon überzeugt, dass das Abstimmungsresultat korrekt zu Stande gekommen ist. Er hat eine entsprechende Stellungnahme beim DVI abgegeben.

Weitere Informationen zu den Beschwerdefällen folgen, sobald die entsprechenden Entscheide vorliegen.

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