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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung ​vom 20. Juni 2024 veröffentlicht:

I. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
  1. Genehmigung des Kurzprotokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2023
  2. Passation von Jahresbericht und Jahresrechnung 2023
    2.1 Genehmigung des Jahresberichts 2023
    2.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Genehmigung des Budgets 2025

Diese Beschlüsse unterliegen einzeln gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Von einem Zehntel der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung die Urnenabstimmung verlangt werden. Die Referendumsfrist läuft am 22. Juli 2024 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft.

II. Abschliessend gefasste Beschlüsse
  1. Verleihung des Ortsbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Fehlmann Reto, 1967, von Zofingen und Staffelbach AG
  2. Verleihung des Ortsbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Wyss Jürg, 1969, von Zofingen, Gunzgen SO und Boningen SO
  3. Verleihung des Ortsbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Siegrist Peter, 1966, von Zofingen und Vordemwald AG

Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das Ortsbürgerrecht keinem Referendum.

Zofingen, 20. Juni 2024

STADTRAT ZOFINGEN

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