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Ergänzung des Reglements über die Videoüberwachung auf dem Gemeindegebiet von Zofingen

Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. Februar 2024, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz, den Anhang 2 des Reglements über die Videoüberwachung auf dem Gemeindegebiet von Zofingen vom 6. April 2022 aktualisiert. Dieser Anhang betrifft das Bahnhof-Parking, die Velostation und die Unterführung Mitte.

Der Anhang 2 und die Situationspläne werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz während 30 Tagen, vom 6. Juni 2024 bis 5. Juli 2024, auf dem Sekretariat der Bauverwaltung öffentlich aufgelegt und sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Zofingen unter Publikationen, Diverses, einsehbar.

Gegen diesen Beschluss des Stadtrats kann während der Auflagefrist Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Reglement mit den Anhängen und den Situationsplänen kann nach dessen Genehmigung auf der Webseite der Stadt Zofingen oder am Schalter der Bauverwaltung Zofingen bezogen werden.

STADTRAT ZOFINGEN

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