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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern - Amtliche Publikation

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strassenein-mündungen.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 m und bei Trottoirs bzw. Gehwegen auf mind. 3.0 m zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.

Der Werkhof Zofingen ersucht die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, bei Bedarf diese Arbeiten bis zum 31. Juli 2024 auszuführen. Die entsprechende amtliche Publikation erscheint Ende Mai im Zofinger Tagblatt sowie auf der Webseite der Stadt Zofingen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.

WERKHOF ZOFINGEN

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