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Zofingen aktualisiert die Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Nachdem übergeordnete Vorgaben geändert haben, ist es an der Stadt Zofingen, dies in ihrer Bau- und Nutzungsordnung nachzuvollziehen. Dies betrifft einerseits die Baubegriffe, die gemäss einer interkantonalen Vereinbarung (IVHB) vereinheitlicht werden sollen. Zudem sind Anpassungen an die neue kantonale Bauverordnung nötig, welche aber für die BNO von Zofingen keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zur Folge haben.

Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass jedem Gewässer in Abhängigkeit seiner Führung (offen, eingedolt oder künstlich) ein entsprechender Gewässerraum in der Nutzungsplanung zugeordnet wird. Für die Aktualisierung wurden der kantonale Bachkataster und ältere Karten beigezogen. Abweichungen hat die Stadt Zofingen überprüft. Es wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen – beispielsweise beim Sonnenwandbach und beim Haurihäuserbach.

Bis am 15. Juli 2023 liegt die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung öffentlich auf (siehe Amtliche Publikation). Parallel dazu erfolgt die kantonale Vorprüfung.

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